I. Der weitere Beteiligte zu 2, der zuvor als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt war, wurde am 1. Dezember 1999 zum Insolvenzverwalter in dem am selben Tage eröffneten Verfahren über das Vermögen der E. GmbH (fortan: Schuldnerin) bestellt. Mit Beschluss vom 24. Mai 2005 setzte das Insolvenzgericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters antragsgemäß auf 84.844,22 EUR incl. Mehrwertsteuer fest. Abzüglich eines bereits entnommenen Vorschusses von 27.609,76 EUR ergab sich ein dem Insolvenzverwalter noch zustehender Betrag von 58.234,46 EUR. Auf die sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 - des Geschäftsführers der Schuldnerin, der zugleich Gläubiger ist - ermäßigte das Landgericht die Höhe der Vergütung und Auslagen auf 76.273,62 EUR bzw. - nach Abzug des Vorschusses - 48.663,86 EUR. Dagegen wenden sich die beiden weiteren Beteiligten jeweils mit Rechtsbeschwerden.
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