I. Das Amtsgericht hat am 20. April 1999 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und den Rechtsbeschwerdeführer zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser beantragte mit Schriftsatz vom 15. November 2002 (GA 538), mit dem er auch den Schlußbericht mit Anlagen übersandte, seine Vergütung festzusetzen. Gleichzeitig beantragte er die Festsetzung einer Auslagenpauschale in Höhe von 7.768,43 EURO zuzüglich 16 % Umsatzsteuer (1.242,95 EURO), insgesamt 9.011,38 EURO. Die Auslagenpauschale errechnete der Insolvenzverwalter wie folgt:
15 % aus 17.909,80 EURO für 12 Monate: 2.686,47 EURO
10 % aus 17.909,80 EURO für 12 Monate: 1.790,98 EURO
10 % aus 17.909,80 EURO für 12 Monate: 1.790,98 EURO
10 % aus 17.909,80 EURO für 6 Monate: 1.500,00 EURO
7.768,43 EURO
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