Höhe des pauschalen Auslagenersatzes des Insolvenzverwalters
BGH, Beschluß vom 23.09.2004 - Aktenzeichen IX ZB 291/03
DRsp Nr. 2004/16619
Höhe des pauschalen Auslagenersatzes des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter kann für jedes angefangene Folgejahr den Auslagenpauschsatz in Höhe von 10% der gesetzlichen Vergütung fordern, höchstens jedoch in Höhe von 250 EUR je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit (im Anschl. an BGH - IX ZB 257/03 - 23.07.2004).