1. Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 29.03.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche.
Der Kläger war bei der Firma K... GmbH & Co. KG als Arbeitnehmer beschäftigt. Persönlich haftende Gesellschafterin war die K... Verwaltungs GmbH. Deren Geschäftsführer waren Herr S... K... und der Berufungsbeklagte (i.F.: Beklagter).
Der Beklagte stellte am 02.04.2009 beim Amtsgericht Coburg Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma K... GmbH & Co. KG wurde am 15.05.2009 eröffnet. Der Kläger meldete am 23.06.2009 für den Zeitraum 01.12.2008 bis 14.02.2009 Lohnforderungen in Höhe von 4.547,50 € sowie hierauf entfallende Zinsen in Höhe von 66,90 € zur Insolvenztabelle an.
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