LAG Nürnberg - Urteil vom 06.03.2012
7 Sa 341/11
Normen:
InsO § 15; BGB § 823 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Bamberg, vom 29.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 215/10

Höhe des Schadens eines Arbeitnehmers durch Verschleppung der Insolvenz des Arbeitgebers

LAG Nürnberg, Urteil vom 06.03.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 341/11

DRsp Nr. 2012/17407

Höhe des Schadens eines Arbeitnehmers durch Verschleppung der Insolvenz des Arbeitgebers

Der Arbeitnehmer ist Neugläubiger bezüglich der Ansprüche aus Arbeit, die er nach der Insolvenzreife seines Arbeitgebers leistet. Als Neugläubiger hat er lediglich Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses. Der zu ersetzende Schaden umfasst somit nicht die entgangene Arbeitsvergütung. Der Arbeitnehmer hat den ihm entstandenen (sonstigen) Schaden darzulegen.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 29.03.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 15; BGB § 823 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche.

Der Kläger war bei der Firma K... GmbH & Co. KG als Arbeitnehmer beschäftigt. Persönlich haftende Gesellschafterin war die K... Verwaltungs GmbH. Deren Geschäftsführer waren Herr S... K... und der Berufungsbeklagte (i.F.: Beklagter).

Der Beklagte stellte am 02.04.2009 beim Amtsgericht Coburg Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma K... GmbH & Co. KG wurde am 15.05.2009 eröffnet. Der Kläger meldete am 23.06.2009 für den Zeitraum 01.12.2008 bis 14.02.2009 Lohnforderungen in Höhe von 4.547,50 € sowie hierauf entfallende Zinsen in Höhe von 66,90 € zur Insolvenztabelle an.