Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Mai 2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 1.876,95 € und an den Kläger zu 2) 1.895,35 € zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
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