Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 05. November 2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 143,84 € zu zahlen. Insoweit bleibt der Beklagten die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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