Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger als sog. Haftungsschuldner i. S. von § 69 i. V. m. § 34 der Abgabenordnung - AO 1977 - für rückständige Steuern einer insolventen GmbH in Anspruch genommen werden kann.
Der am 2. Juli 1966 geborene Kläger war Gründungsgesellschafter und ab dem 17. Januar 1994 Alleingesellschafter und -geschäftsführer der am 22. Oktober 1991 gegründeten "... GmbH" (künftig: GmbH) mit Sitz in ... Gegenstand des Unternehmens war die Durchführung von Dachdeckerarbeiten aller Art.
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