Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 14.09.2012 - Aktenzeichen:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 20.000,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 27.09.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin zu 15%, der Beklagte zu 85% zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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