Inhalt eines Aussonderungsanspruchs; Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2003 - Aktenzeichen 11 U 13/02
DRsp Nr. 2005/13655
Inhalt eines Aussonderungsanspruchs; Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens
Ein Aussonderungsanspruch kann nicht im Urkundenprozess geltend gemacht werden, da der Anspruch auf die Herausgabe individuell bestimmter und nicht nur gattungsmäßig bestimmbarer Gegenstände gerichtet ist.