LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.03.2008
8 Sa 761/07
Normen:
InsO § 60 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen - 1/3 Ca 383/05 - 01.03.2007,

Insolvenz; Schadensersatz; persönliche Haftung; Insolvenzverwalter

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 761/07

DRsp Nr. 2008/19827

Insolvenz; Schadensersatz; persönliche Haftung; Insolvenzverwalter

»Hat ein Insolvenzverwalter versäumt vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit auf das Arbeitsamt übergegangene Vergütungsansprüche an dieses abzuführen, haftet er dem Arbeitnehmer nicht gemäß § 60 InsO persönlich für den daraus entstandenen Schaden aus der Verkürzung der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosenversicherung.«

Normenkette:

InsO § 60 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt vom Beklagten sowohl als Insolvenzverwalter (Beklagter zu 1.) über das Vermögen der Axxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx wie persönlich (Beklagter zu 2.) Ersatz des Schadens aus der fehlenden Befriedigung von Vergütungsansprüchen, die auf die Agentur für Arbeit übergegangen waren.

Der Kläger stand seit Oktober 2000 in den Diensten der Insolvenzschuldnerin.