I.
Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter die Rückzahlung von Zuwendungen, von denen streitig ist, ob der Insolvenzschuldner sie unentgeltlich erbracht hat.
Auf die tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 12.11.2002 wird Bezug genommen.
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