Das Versäumnisurteil des Senats vom 25.09.2014 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 80.000 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
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