Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Juli 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg; sie ist unbegründet.
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