Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 06.02.2015, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 8.445,00 € festgesetzt.
I. Die Klägerin ist Verwalterin in dem aufgrund bei Gericht am 6.7.2012 eingegangenen Eigenantrags mit Beschluss vom 24.8.2012 (Anl. K1) eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Finanzierungs GmbH (nachfolgend: Schuldnerin).
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