1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 3, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil und das angegriffene Urteil des Landgerichts Hamburg sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Autohaus.......... GmbH & Co. KG verlangt von der beklagten Krankenkasse die Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die die Insolvenzschuldnerin gezahlt und die er nach Insolvenzeröffnung angefochten hatte.
Wegen der Einzelheiten des erstinstanzlichen Sachvortrages der Parteien und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils Bezug genommen.
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