Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 01.10.2013, Az.:
Die Klägerin trägt die Kosten ihrer Berufung.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts München I vom 01.10.2013, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Wert der Berufung beträgt EUR 1.239.692,09.
I.
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