OLG München - Endurteil vom 23.10.2015
5 U 4375/13
Normen:
InsO § 133 Abs. 1; InsO § 129 Abs. 1;
Fundstellen:
VersR 2016, 918
ZInsO 2016, 1013
Vorinstanzen:
LG München I, vom 01.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 18964/12

Insolvenzanfechtung des Eintritts der späteren Insolvenzschuldnerin in einen Mietvertrag

OLG München, Endurteil vom 23.10.2015 - Aktenzeichen 5 U 4375/13

DRsp Nr. 2016/7876

Insolvenzanfechtung des Eintritts der späteren Insolvenzschuldnerin in einen Mietvertrag

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 01.10.2013, Az.: 10 O 18964/12, wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten ihrer Berufung.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts München I vom 01.10.2013, Az. 10 O 18964/12, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Wert der Berufung beträgt EUR 1.239.692,09.

Normenkette:

InsO § 133 Abs. 1; InsO § 129 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4.