Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 18.7.2019, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44.880,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7.2.2019 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat der Kläger 20 % und der Beklagte 80 % zu tragen.
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