Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29.06.2011 - 6 Ca 2154/10 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 9.054,53 EUR (in Worten: Neuntausendvierundfünfzig und 53/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2010 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an sie gezahlte Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes im Wege der Insolvenzanfechtung an den Kläger zurückzuzahlen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|