LG Koblenz, vom 27.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 247/13
Insolvenzanfechtung von Zahlungen des späteren Insolvenzschuldners an einen Auftragnehmer in unmittelbaren zeitlichem Zusammenhang mit der Stellung des Insolvenzantrages
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015 - Aktenzeichen 2 U 510/14
DRsp Nr. 2015/4648
Insolvenzanfechtung von Zahlungen des späteren Insolvenzschuldners an einen Auftragnehmer in unmittelbaren zeitlichem Zusammenhang mit der Stellung des Insolvenzantrages
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133InsO, wenn der für ein Bauvorhaben Leistungen erbringende (spätere) Schuldner mit seinem Subunternehmer bei Auftragserteilung die Führung eines gemeinsamen Bankkontos (Und-Konto) vereinbart, auf welches sämtliche Zahlungen des Bauherrn an den Schuldner erbracht werden sollen, und die drei Beteiligten nach einer Pfändung dieses Kontos durch einen anderen Gläubiger des Schuldners ergänzend vereinbaren, dass künftige Rechnungen des Schuldners an den Bauherrn von diesem zu 30 % an den Schuldner und - mit Erfüllungswirkung gegenüber dem Schuldner - zu 70 % direkt an den Subunternehmer ausgeglichen werden sollen.
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