Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 17, vom 21. Oktober 2015, Az.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 24.913,52 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Mai 2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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