I.
Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der M..... (Name) von der Beklagten, die mit Mietvertrag vom 06.10.2000 an die Gemeinschuldnerin Gewerberäume in Leonberg vermietet hatte, Rückzahlung überzahlten Mietzinses in Höhe von EUR 9.430,80 für den Zeitraum August 2004 bis Dezember 2004 (nach Insolvenzeröffnung vom 30.07.2004). Desweiteren macht er im Wege der Insolvenzanfechtung Rückzahlung bereits entrichteten Bruttomietzinses in Höhe von EUR 98.897,39 für die Zeit vom 16.07.2003 bis 02.05.2004 geltend. Die Beklagte verlangt widerklagend offenen Mietzins von EUR 35.287,20 für November und Dezember 2004.
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