BGH - Urteil vom 15.04.2010
IX ZR 188/09
Normen:
InsO § 225 Abs. 1; AktG § 140 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BGHZ 185, 206
DB 2010, 1339
EWiR § 225 InsO 1/2010, 465
NZI 2010, 603
Rpfleger 2010, 538
WM 2010, 1179
ZIP 2010, 1039
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 30.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen I-6 U 166/08
LG Düsseldorf, vom 10.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 39 O 99/08

Insolvenzrechtliche Behandlung unselbstständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden i.R.e. Insolvenzplanverfahrens im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - Aktenzeichen IX ZR 188/09

DRsp Nr. 2010/9857

Insolvenzrechtliche Behandlung unselbstständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden i.R.e. Insolvenzplanverfahrens im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft sind im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die unselbständigen Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden wie Forderungen letztrangiger Insolvenzgläubiger zu behandeln. Diese Ansprüche gelten mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans als erloschen, soweit im Plan nicht etwas anderes bestimmt ist.

Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. September 2009 und das Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2008 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

InsO § 225 Abs. 1; AktG § 140 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand