OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.09.2009
I-6 U 166/08
Normen:
InsO § 217; InsO § 227 Abs. 1;
Fundstellen:
NZI 2010, 31
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 10.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 39 O 99/08
BGH, IX ZR 188/09,

Rechtstellung der Vorzugsaktionäre nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft mit Restschuldbefreiung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen I-6 U 166/08

DRsp Nr. 2009/25600

Rechtstellung der Vorzugsaktionäre nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft mit Restschuldbefreiung

Nachzahlungsrechte aus Vorzugsaktien werden nach erfolgreicher Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens und der gem. den §§ 217 ff InsO möglichen Restschuldbefreiung nicht erfasst.

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Oktober 2008 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 217; InsO § 227 Abs. 1;

Gründe:

A.