Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 23. September 2015 wird abgelehnt.
I.
Der Kläger ist Verwalter in dem über das Vermögen der U. S. (nachfolgend: Schuldnerin), der Mutter der Beklagten, am 4. Oktober 2012 eröffneten Insolvenzverfahren.
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