FG Berlin, vom 11.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 8151/02
Insolvenzverfahren; Verrechnung bei berichtigter LSt-Anmeldung
BFH, Urteil vom 26.01.2005 - Aktenzeichen VII R 41/04
DRsp Nr. 2005/8944
Insolvenzverfahren; Verrechnung bei berichtigter LSt-Anmeldung
1. Greifen spezielle steuergesetzliche Fälligkeitsbestimmungen i. S. des § 220 Abs. 1AO nicht ein, wird ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis grds. mit seiner Entstehung fällig.2. § 95 Abs. 1 Abs. 1 Satz 3 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen (durch Abgabe einer berichtigten Anmeldung) nach Verfahrenseröffnung entstandenen LSt-Erstattungsanspruch.