BFH - Beschluss vom 28.08.2003
VII B 159/02
Normen:
InsO § 26 Abs. 2 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; ZPO § 915 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 91

Insolvenzverfahren, Widerruf der Bestellung als Steuerberater

BFH, Beschluss vom 28.08.2003 - Aktenzeichen VII B 159/02

DRsp Nr. 2003/14555

Insolvenzverfahren, Widerruf der Bestellung als Steuerberater

1. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Eintragung in das Verzeichnis nach § 26 Abs. 2 InsO bzw. § 915 ZPO ist Vermögensverfall zu vermuten. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Bestellung als Steuerberater sind dann gegeben.2. Durch die InsO hat sich an den Voraussetzungen für die Widerlegung der Vermutung, dass bei Vermögensverfall Interessen der Auftraggeber gefährdet sind, nichts Grundsätzliches geändert.3. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG gilt auch für nichtselbstständig tätige Steuerberater.

Normenkette:

InsO § 26 Abs. 2 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; ZPO § 915 ;

Gründe: