Insolvenzverwalter; Widerruf der Bestellung des Insolvenzschuldners als Steuerbevollmächtigter
BFH, Beschluss vom 05.02.2003 - Aktenzeichen VII B 143/02
DRsp Nr. 2003/5697
Insolvenzverwalter; Widerruf der Bestellung des Insolvenzschuldners als Steuerbevollmächtigter
1. Der Insolvenzverwalter kann den Widerruf der Bestellung des Insolvenzschuldners als Steuerbevollmächtigter nicht anfechten.2. Die Bestellung als Steuerberater ist vom Insolvenzverfahren nicht erfasst, sodass dem Insolvenzverwalter insoweit kein Verwaltungs- und Verfügungsrecht zusteht.