OLG Celle - Urteil vom 14.06.2006
3 U 20/06
Normen:
GesO § 8 Abs. 2 ; InsO § 80 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2006, 604
ZIP 2006, 1364
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 29.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 112/05

Insolvenzzweckwidrigkeit: Verwendung von Massevermögen für Wertpapiergeschäfte

OLG Celle, Urteil vom 14.06.2006 - Aktenzeichen 3 U 20/06

DRsp Nr. 2006/21914

Insolvenzzweckwidrigkeit: Verwendung von Massevermögen für Wertpapiergeschäfte

»Die Verwendung von Massevermögen für Wertpapiergeschäfte gleich welcher Art. ist als insolvenzzweckwidrig anzusehen und führt zur Unwirksamkeit des Verhaltens des Gesamtvollstreckungsverwalters/Insolvenzverwalters, wenn sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten.«

Normenkette:

GesO § 8 Abs. 2 ; InsO § 80 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger begehrt die Erstattung eines Festgeldguthabens Zug um Zug gegen Abtretung von Rechten aus einem Depotkonto.

Der Kläger ist Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der Firma E. GmbH (nachfolgend kurz: Schuldnerin). Dem Gesamtvollstreckungsverfahren liegt ein Kapitalanlagebetrugsverfahren erheblichen Ausmaßes zugrunde, im Rahmen dessen der Geschäftsführer der Schuldnerin sowie weitere Personen u. a. wegen Beihilfe zum Betrug bzw. unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften verurteilt wurden (s. Strafurteil des LG München I vom 22. März 1996, 6 KLs 312 Js 14686/95, Anlage K 20).