I.
Der Kläger begehrt die Erstattung eines Festgeldguthabens Zug um Zug gegen Abtretung von Rechten aus einem Depotkonto.
Der Kläger ist Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der Firma E. GmbH (nachfolgend kurz: Schuldnerin). Dem Gesamtvollstreckungsverfahren liegt ein Kapitalanlagebetrugsverfahren erheblichen Ausmaßes zugrunde, im Rahmen dessen der Geschäftsführer der Schuldnerin sowie weitere Personen u. a. wegen Beihilfe zum Betrug bzw. unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften verurteilt wurden (s. Strafurteil des LG München I vom 22. März 1996, 6 KLs
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