Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. August 2016 wird auf Kosten der Schuldnerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main vom 7. Januar 2016 als unbegründet zurückgewiesen wird.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.571,44 € festgesetzt.
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