OVG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.09.2017
4 B 20.15
Normen:
ZPO § 850a Nr. 4; InsO § 35 Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1; BBesG § 67; SZG § 1;
Fundstellen:
ZInsO 2018, 179
ZVI 2018, 156

Jährliche Weihnachtssonderzahlung an Beamten unterliegt unpfändbarem Bezügebestandteil

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.09.2017 - Aktenzeichen 4 B 20.15

DRsp Nr. 2017/17636

Jährliche Weihnachtssonderzahlung an Beamten unterliegt unpfändbarem Bezügebestandteil

Die jährliche Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz wird nach den landesgesetzgeberischen Vorstellungen auch aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt, um den damit in Zusammenhang stehenden Bedürfnissen des Beamten Rechnung zu tragen.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 v.H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 850a Nr. 4; InsO § 35 Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1; BBesG § 67; SZG § 1;

Tatbestand

Der Kläger, Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen der im Dienst des Beklagten stehenden Polizeiobersekretärin N... (im Folgenden: die Beamtin), begehrt die Zahlung eines Pfändungsbetrags in Höhe von 141,95 EUR an die Insolvenzmasse.