VGH Bayern - Beschluss vom 24.03.2017 (5 C 17.155)
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt [...]