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VGH Bayern - Beschluss vom 28.06.2017 (21 CS 17.196)

Ausnahme von der Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit eines...

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.875,00 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller [...]
VGH Bayern - Beschluss vom 24.03.2017 (5 C 17.155)

Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in der Insolvenztabelle

I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt [...]