OLG Naumburg - Urteil vom 09.05.2007
5 U 21/07
Normen:
BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 266a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Dessau, vom 19.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 628/06

Keine Schadensersatzpflicht eines GmbH-Geschäftsführers wegen fehlender Abführung der Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung nach Eintritt der Insolvenzreife

OLG Naumburg, Urteil vom 09.05.2007 - Aktenzeichen 5 U 21/07

DRsp Nr. 2007/18598

Keine Schadensersatzpflicht eines GmbH-Geschäftsführers wegen fehlender Abführung der Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung nach Eintritt der Insolvenzreife

»Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht zum Schadensersatz gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 a Abs. 1 StGB verpflichtet, wenn er ab Eintritt der Insolvenzreife die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht mehr abführt. Er handelt jedenfalls ohne Schuld.«

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 266a Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz und der dort ergangenen Entscheidung wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen (Bl. 72 bis 75 d. A.).

Zu ergänzen ist: Die Insolvenzschuldnerin stellte am 25. August 2004 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2004 hat das Amtsgericht Dessau das Verfahren eröffnet.