I.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz und der dort ergangenen Entscheidung wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen (Bl. 72 bis 75 d. A.).
Zu ergänzen ist: Die Insolvenzschuldnerin stellte am 25. August 2004 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2004 hat das Amtsgericht Dessau das Verfahren eröffnet.
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