LG Hildesheim, vom 13.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 71/00
Keine Unterbrechung eines Rechtsstreits nach § 240 Satz 2 ZPO durch Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
OLG Celle, Beschluss vom 13.06.2002 - Aktenzeichen 5 W 25/02
DRsp Nr. 2002/18286
Keine Unterbrechung eines Rechtsstreits nach § 240 Satz 2 ZPO durch Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
»Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ohne allgemeines Verwaltungs- und Verfügungsverbot gegen den Schuldner unterbricht einen Rechtsstreit nicht nach § 240 Satz 2 ZPO. Eine bloße Verfügungsbeschränkung liegt auch dann vor, wenn das Insolvenzgericht die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters näher beschreibt.«