I.
Der mit Beschluss vom 04.10.2001 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der ..................................... GmbH (Schuldnerin) bestellte Kläger nimmt die Beklagte auf Rückgewähr vor Insolvenzantragstellung erhaltener Zahlungen in Anspruch. Die Verfahrenseröffnung erfolgte auf einen Eigenantrag der Schuldnerin vom 13.08.2001.
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