I. Die sofortige Beschwerde des Arrestschuldners gegen den Beschluss des Landgerichts Landgericht Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
II. Der Arrestschuldner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|