OLG Köln - Beschluss vom 27.03.2015
7 VA 4/14
Normen:
InsO § 56; EGGVG § 23 Abs. 1;
Fundstellen:
ZVI 2016, 23

Kriterien für die Auswahlliste für Insolvenzverwalter

OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2015 - Aktenzeichen 7 VA 4/14

DRsp Nr. 2015/8351

Kriterien für die Auswahlliste für Insolvenzverwalter

1. Die Entfernung eines Rechtsanwalts von der Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter bei einem bestimmten Amtsgericht ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese erfolgt, weil er dem dort erstellten "Anforderungsprofil für Insolvenzverwalter und Treuhänder für ein Tätigwerden bei dem Insolvenzgericht" nicht genügt. 2. Ein Anforderungsprofil des Inhalts, dass der Bewerber über ein für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren ausreichend personell und sachlich/bürotechnisch ausgestattetes Büro verfügen und das Büropersonal hinsichtlich der Abläufe des Insolvenzverfahrens erfahren sein muss, die Qualifikation der Mitarbeiter anzugeben ist und gewährleistet sein muss, dass das Büro werktäglich während der üblichen Bürozeiten mit kompetentem Personal besetzt ist, ist sachgerecht und berücksichtigt sowohl das Interesse des Bewerbers, als Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingesetzt zu werden, als auch das Bedürfnis, nur für die Ausübung des Amtes auch durch personelle Unterstützung einerseits und Büroausstattung andererseits gerüstete Bewerber aufzunehmen.

Tenor

Der Antrag vom 07.07.2014 auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Antragsgegnerinnen vom 22.05.2014 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.