Die Klägerin, die ebenso wie die Beklagte einen Kurierdienst betreibt, macht gegen die Beklagte für Transportdienstleistungen restliche Vergütungsansprüche geltend. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, Transportvergütungsansprüche, die ihr gegen ein Drittunternehmen, die G. GmbH in Bremen (im folgenden: G. Bremen) zustehen, mit den Ansprüchen der Klägerin gegen sie zu verrechnen.
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