OLG Bamberg - Urteil vom 17.10.2002
1 U 89/01
Normen:
InsO § 129 Abs. 1 § 143 ;
Fundstellen:
GmbHR 2003, 717
OLGReport-Bamberg 2003, 126
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg, vom 25.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 501/00

Leistung der Einlage durch Einzahlung auf ein debitorisches Konto

OLG Bamberg, Urteil vom 17.10.2002 - Aktenzeichen 1 U 89/01

DRsp Nr. 2004/19317

Leistung der Einlage durch Einzahlung auf ein debitorisches Konto

Durch die Leistung der Einlage auf ein debitorisches Konto wird der Gesellschafter von seiner Einlageverpflichtung befreit, wenn er auf Weisung der Geschäftsführung geleistet hat.

Normenkette:

InsO § 129 Abs. 1 § 143 ;

Entscheidungsgründe:

(abgekürzt gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a. F.).

I.

Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Ihm steht ein Anspruch in Höhe von 12.782,30 EUR 25.000,-- DM) aus Insolvenzanfechtung zu, §§ 143 Abs. 1 S. 1, 129-131 InsO. Der zulässige Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Senates vom 25.4.2002 war daher zu verwerfen.

Der Kläger hat die Verrechnung der Einzahlung der rückständigen Gesellschaftereinlage des Gesellschafters in Höhe von 25.000,-- DM vom 23.12.1999 auf dem Geschäftskonto der Gemeinschuldnerin mit offenen Verbindlichkeiten wirksam gemäß §§ 129 Abs. 1, 130 Abs. 1 Nr. 1, 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO angefochten.

1. Durch die Verrechnung ist der Masse ein Nachteil entstanden (§ 129 Abs. 1 InsO), da die GmbH über die eingezahlten 25.000,-- DM nicht verfügen konnte und der Gesellschafter ##### von seiner Einlageverpflichtung freigeworden ist (vgl. BGH ZIP 99, 1271).