Der Antragsteller ist Mitglied des Gläubigerausschusses in dem oben genannten Insolvenzverfahren. Mit Schriftsatz vom 19.03.2004 hat er die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Dabei ist er von einem Zeitaufwand von 66 Stunden à 50,00 Euro ausgegangen. In der Erläuterung des Zeitaufwands hat der Antragsteller unter anderem ausgeführt: "Rechtsstreit gegen E. Bearbeitung 4 Stunden und Klärung zur Abweichung Beschluss Gläubigerversammlung/Gläubigerausschuss vom 29.02.2000/12.04.2000 10 Stunden".
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