OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.05.2002
7 U 66/01
Normen:
InsO § 131 § 143 ; BGB § 631 § 641 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2003, 50
Vorinstanzen:
LG Frankfurt - 2-20 O 235/00 ,

Maßgeblicher Zeitpunkt für Insolvenzanfechtung bei Pfändung einer zukünftigen Forderung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.05.2002 - Aktenzeichen 7 U 66/01

DRsp Nr. 2005/7655

Maßgeblicher Zeitpunkt für Insolvenzanfechtung bei Pfändung einer zukünftigen Forderung

Bei der Pfändung einer künftigen Forderung entsteht die zur Absonderung berechtigende Rechtsposition nicht schon mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, sondern erst mit Entstehung der gepfändeten - zukünftigen - Forderung. Eine Werklohnforderung entsteht daher mit Abschluss des Werkvertrages. Auf den Eintritt der Fälligkeit nach § 641 BGB kommt es dabei nicht an.

Normenkette:

InsO § 131 § 143 ; BGB § 631 § 641 ;
Vorinstanz: LG Frankfurt - 2-20 O 235/00 ,
Fundstellen
OLGReport-Frankfurt 2003, 50