Maßgeblicher Zeitpunkt für Insolvenzanfechtung bei Pfändung einer zukünftigen Forderung
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.05.2002 - Aktenzeichen 7 U 66/01
DRsp Nr. 2005/7655
Maßgeblicher Zeitpunkt für Insolvenzanfechtung bei Pfändung einer zukünftigen Forderung
Bei der Pfändung einer künftigen Forderung entsteht die zur Absonderung berechtigende Rechtsposition nicht schon mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, sondern erst mit Entstehung der gepfändeten - zukünftigen - Forderung. Eine Werklohnforderung entsteht daher mit Abschluss des Werkvertrages. Auf den Eintritt der Fälligkeit nach § 641BGB kommt es dabei nicht an.