Der Beklagte ist Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Dipl. Ing. P. G., der früher Geschäftsführer der ebenfalls insolventen G. GmbH P. & W. war, mit der die Kläger in einem Vorprozess am 23. Juli 2003 einen Vergleich geschlossen haben, in dem sich die GmbH zur Zahlung von 16.500 EUR verpflichtet hat. Zahlungen aus diesem Vergleich sind seitens der GmbH nicht erfolgt. Ein am 4. November 2003 gestellter Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 3. September 2004 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden.
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