I.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der D... GmbH (im Folgenden: Schuldnerin).
Die Schuldnerin und die Klägerin, die ihre - der Schuldnerin - Hausbank war, vereinbarten unter dem 25.8.1998 die Abtretung von Ansprüchen aus einem von der Schuldnerin abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag. In Ziffer 1. der Vereinbarung hieß es :
"Die Abtretung umfaßt die gegenwärtigen und zukünftigen Rechte und Ansprü- che aus dem bezeichneten Lebensversicherungsvertrag
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