VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 3734/12
Nacherhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung aufgrund von Deputatleistungen
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.06.2015 - Aktenzeichen 12 A 2590/12
DRsp Nr. 2015/14341
Nacherhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung aufgrund von Deputatleistungen
1. § 10 Abs. 1 bis 3BetrAVG ist verfassungsgemäß. § 10 Abs. 1 bis 3BetrAVG greift nicht in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1GG ein. Die Eigentumsfreiheit schützt nicht das Vermögen als solches. Das Auferlegen von Zahlungspflichten berührt ihren Schutzbereich erst, wenn diese die Liquidität so stark beeinträchtigen, dass sie erdrosselnde Wirkung haben. Das trifft auf die Beitragserhebung nach § 10 Abs. 1 bis 3BetrAVG nicht zu.2. Ein Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1GG liegt ebenfalls nicht vor. § 10 Abs. 1 bis 3BetrAVG regelt weder unmittelbar den Beruf der betroffenen Unternehmer noch hat die Vorschrift eine objektiv berufsregelnde Tendenz.3. Die Ermächtigungsgrundlage des § 10 Abs. 1 bis 3BetrAVG verstößt auch nicht wegen der Privilegierung der Pensionsfondskassen in § 10 Abs. 3 Nr. 4BetrAVG gegen Art. 3 Abs. 1GG.4. Die Beitragserhebung nach § 10 Abs. 1 bis 3BetrAVG leidet nicht an einem strukturellen Vollzugsdefizit und verstößt deshalb auch nicht gegen den aus Art. 3 Abs. 1GG folgenden Grundsatz der steuerrechtlichen Lastengleichheit.
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