Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH; Kündigung wegen Insolvenzverschleppung
BGH, Urteil vom 20.06.2005 - Aktenzeichen II ZR 18/03
DRsp Nr. 2005/10743
Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH; Kündigung wegen Insolvenzverschleppung
»a) Ein Insolvenzverwalter des Vermögens einer GmbH ist befugt, einen wichtigen Grund für eine von der GmbH vor Insolvenzeröffnung erklärte außerordentliche Kündigung (§ 626 Abs. 1BGB) des Anstellungsvertrages ihres Geschäftsführers nachzuschieben.b) Eine schuldhafte Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH berechtigt diese zur Kündigung seines Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1BGB). Die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt nicht vor Beendigung des pflichtwidrigen Dauerverhaltens.«