BGH - Beschluss vom 15.01.2009
IX ZR 237/07
Normen:
InsO § 91 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1; BGB § 816 Abs. 2;
Fundstellen:
BGHReport 2009, 590
MDR 2009, 653
NJW-RR 2009, 705
NZI 2009, 244
WM 2009, 517
ZIP 2009, 485
ZInsO 2009, 482
ZVI 2009, 207
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt am Main, vom 24.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 21 U 20/07
LG Hanau, vom 30.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 116/06

Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit einer vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner an einen Nichtberechtigten erbrachten Leistung durch den Berechtigten zur Ermöglichung eines Rückgriffs

BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - Aktenzeichen IX ZR 237/07

DRsp Nr. 2009/4239

Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit einer vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner an einen Nichtberechtigten erbrachten Leistung durch den Berechtigten zur Ermöglichung eines Rückgriffs

Eine vor Insolvenzeröffnung von dem Schuldner an einen Nichtberechtigten erbrachte Leistung kann nach Insolvenzeröffnung von dem Berechtigten genehmigt werden, um bei dem Nichtberechtigten Rückgriff zu nehmen.

Tenor:

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2007 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auf 72.207,56 EUR festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 91 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1; BGB § 816 Abs. 2;

Gründe:

Der Kläger ist Verwalter in dem am 29. Juni 2001 über das Vermögen der Firma F. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren.