Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2007 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 72.207,56 EUR festgesetzt.
Der Kläger ist Verwalter in dem am 29. Juni 2001 über das Vermögen der Firma F. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren.
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