I.
Der Kläger hat mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten vom 27. Dezember 2000 Klage gegen die ihm am 08. Dezember 2000 zugegangene Kündigung der B-P S GmbH (BPS), vertreten durch deren Geschäftsführer, (Kopie Blatt 6 d.A.: fristlose Kündigung, hilfsweise Kündigung mit vereinbarter Kündigungsfrist) eingereicht und dabei das Fehlen eines wichtigen Grundes sowie die fehlende soziale Rechtfertigung gerügt. Die Klageschrift ist per Fax am 27. Dezember 2000 um 18.43 Uhr beim Arbeitsgericht eingegangen.
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