I. Über das Vermögen der Schuldnerin wurde auf den von ihr in Verbindung mit einem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellten Eigenantrag am 22. April 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt H., W., zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss vom 7. Oktober 2003 und Bestellung des Insolvenzverwalters zum Treuhänder wurde das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 29. Januar 2004 aufgehoben. Der Schuldnerin wurde am 29. Juni 2007 Restschuldbefreiung erteilt.
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