Auf die Rechtsmittel des vormaligen Insolvenzverwalters werden der Beschluss der Zivilkammer 26 des Landgerichts Hamburg vom 29. November 2012 und der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 20. Juni 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittel - an das Insolvenzgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Verfahrens der Rechtsbeschwerde wird auf 4.790,53 € festgesetzt.
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